Neuerungen bei DFG-Anträgen

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Was es bei neuen DFG-Anträgen zu beachten gilt (Foto: Pixabay)

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat ihre Anträge in ihrer Form und in ihrem Inhalt überarbeitet. Wer ab sofort eine Sachbeihilfe, das Emmy Noether-Programm, eine Forschungsgruppe oder ein Schwerpunktprogramm beantragen möchte, muss ab sofort die neuen Vordrucke verwenden. Anträge mit bisheriger Strukturierung werden nur noch bis 30. Oktober 2020 angenommen.

Das ist neu:
  • Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler haben nun 15 Seiten, um ihr Vorhaben zu beschreiben. Weitere zehn Seiten stehen zur Verfügung, um auf Begleitinformationen einzugehen.
  • Sofern es für das Forschungsvorhaben inhaltlich oder methodisch von Bedeutung ist, soll im Antrag auf Geschlecht und Vielfältigkeit eingegangen werden. In der geistes- und sozialwissenschaftlichen Forschung werden diese Dimensionen ohnehin oft miteinbezogen und können nun im Abschnitt „Relevanz von Geschlecht und Vielfältigkeit in der Forschung“ ausgeführt werden. Diese Angaben sind nicht zwingend.
    Durch die Reflexion dieser Aspekte sollen „blinde Flecken“ in der Forschung vermieden und die wissenschaftliche Qualität der Ergebnisse erhöht werden.
    Beispiele sind hier aufgeführt:
    https://www.dfg.de/foerderung/grundlagen_rahmenbedingungen/vielfaeltigkeitsdimensionen/
  • Bei deutschen sonstigen Beteiligten sowie bei Kooperationspartnern im Ausland, mit denen eine konkrete Vereinbarung zur Zusammenarbeit getroffen wurde, ist diese Vereinbarung künftig dem Antrag beizufügen (Vordruck 54.01, Kap. 6.4 und Kap. 6.5).

 

Die Vordrucke sowie ausführliche Informationen finden Sie unter:

https://www.dfg.de/foerderung/info_wissenschaft/2020/info_wissenschaft_20_24/index.html

 

Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich jederzeit an das Büro für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs.