Aufgaben der Frauenbeauftragten

Die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und die Realisierung von Gender Mainstreaming sind zentrale Querschnittsaufgaben an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (siehe auch Gleichstellungskonzept 2023-2027 für den wissenschaftlichen Bereich).

Die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Frauenbeauftragten (Beauftragten für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst) sind im Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) in Art. 22 verankert. Die Grundordnung der FAU ergänzt das BayHIG und weist den Frauenbeauftragten in §21 und §22 eine zentrale und formal abgesicherte Rolle bei der Überwachung und Umsetzung der Gleichstellungsarbeit zu.

Zentrale Aufgaben sind…
  • Stimmberechtigtes Mitglied in Berufungsverfahren und im Fakultätsrat
  • Überwachung der Chancengleichheit in Berufungsverfahren einschließlich der Prüfung der Gender- und Diversitätskompetenz der Kandidierenden und der Überwachung des Headhuntings von geeigneten Kandidatinnen für Professuren
  • Strategische Entwicklung, Umsetzung, Evaluation/Monitoring, Steuerung und Konzeption der Gleichstellungsmaßnahmen an der Fakultät. Festgehalten in den Zielvereinbarungsmaßnahmen.
  • Installation und Überwachung von Mentoring-Programmen für Wissenschaftlerinnen
  • Beratung bei Karrierefragen und Krisen am Arbeitsplatz
  • Erst- und Verweisberatung bei sexueller Belästigung, Diskriminierung, Gewalt und Machtmissbrauch
  • Beratung und Betreuung von neuen Professorinnen
  • Mitwirkung bei der Etablierung genderspezifischer Veranstaltungen und Forschungsprojekten
  • Mitwirkung bei Bemühungen um eine familienfreundliche Hochschule