Frauenbeauftragte

Chancengerechtigkeit an der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie

Die Frauenbeauftragten wirken auf die Chancengerechtigkeit der Geschlechter hin. Sie sind Ansprechpersonen für Wissenschaftlerinnen, weibliche Lehrpersonen und Studentinnen der Fakultät und setzen sich für deren Belange ein. Mehr Informationen zu dem Aufgabenspektrum der Frauenbeauftragten, der Angebotspalette an Fördermöglichkeiten für Wissenschaftlerinnen und Ansprechpersonen finden Sie nachfolgend.


Awarenessarbeit zielt darauf ab, sicherzustellen, dass sich alle Studierenden und Mitarbeitenden an der FAU unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Herkunft, ihrem Aussehen und ihren Fähigkeiten sicher und wertgeschätzt fühlen. Chancengerechtigkeit und Vielfalt werden damit aktiv gefördert.

Dr. Cleophea Ferrari

Fakultätsfrauenbeauftragte

Philosophische Fakultät und Fachbereich Theologie

Prof. Dr. Aida Bosch

Stellvertretende Fakultätsfrauenbeauftragte

Philosophische Fakultät und Fachbereich Theologie

Die Fakultätsfrauenbeauftragten werden durch die stellvertretenden Departmentfrauenbeauftragten sowie durch eine Referentin unterstützt.

Anna Isenmann, M.A.

Referentin der Frauenbeauftragten der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie und ARIADNEphil Koordination

Philosophische Fakultät und Fachbereich Theologie

Department Alte Welt und Asiatische Kulturen

Dr. Melanie Hanitsch

Department Anglistik/Amerikanistik und Romanistik

Dr. Miriam Zapf
Mona Kammer (M.A.)

Department Digital Humanities and Social Studies

Dr. Sabine Lang
Prof. Dr. Anastasia Glawion

Department Fachdidaktiken

Dr. Katja Feigenspan (Akad.ORätin)
Pia Reimann (M.A.)

Department Germanistik und Komparatistik

PD Dr. Aura Heydenreich (Akad. ORat)
Dr. Karin Rädle

Department Geschichte

Dr. Hanna Schäfer
Dr. Cornelia Scherer

Department Islamisch-Religiöse Studien

Imane El Guennouni (M.A.)
Elham Mazloum

Department Medienwissenschaften und Kunstgeschichte

Dr. Anna Frasca-Rath
Prof. Dr. Bettina Brandl-Risi

Department Pädagogik

Stephanie Leupert (M.A.)
Petra Ackerlauer (M.A.)

Department Psychologie

Dr. Ursula Schade
Dr. Isabelle May
Dipl.-Psych. Marlis Gerdes

Department Sozialwissenschaften und Philosophie

Joanna Katharina Kiefer (M.A.)
Katharina Nicolai (M.A.)
Christianna Bunt (M.A.)

Department Sportwissenschaft und Sport

Dr. Sabine Mayer
Selina Seemüller (M.A.)

Fachbereich Theologie

Veronika Bibelriether
Prof. Dr. Reettakaisa Sofia Salo (M.A.)

Weitere gewählte Frauenbeauftragte der FAU

Die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern bzw. die Realisierung von Gender Mainstreaming sind zentrale Querschnittsaufgaben an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (siehe auch Gleichstellungskonzept 2023-2027 für den wissenschaftlichen Bereich).

Die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Frauenbeauftragten (Beauftragten für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst) sind im Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) in Art. 22 verankert. Die Grundordnung der FAU ergänzt das BayHIG und weist den Frauenbeauftragten in § 21 und § 22 eine zentrale und formal abgesicherte Rolle bei der Überwachung und Umsetzung der Gleichstellungspraxis in den Organen und Gremien der Universität zu.

Zu den konkreten Aufgaben der Frauenbeauftragten gehören unter anderem:

  • Stimmberechtigtes Mitglied in Berufungsverfahren und im Fakultätsrat
  • Überwachung der Chancengleichheit in Berufungsverfahren einschließlich der Prüfung der Gender- und Diversitätskompetenz der Kandidierenden und der Überwachung des Headhuntings von geeigneten Kandidatinnen für Professuren
  • Durchsetzung der Zielvereinbarungsmaßnahmen zur Gleichstellung
  • Installation und Überwachung von Mentoring-Programmen für Nachwuchswissenschaftlerinnen
  • Beratung bei Karrierefragen und Krisen am Arbeitsplatz
  • Erst- und Verweisberatung bei sexueller Belästigung, Diskriminierung und Machtmissbrauch
  • Beratung und Betreuung von neuen Professorinnen
  • Mitwirkung bei der Etablierung genderspezifischer Veranstaltungen und Forschungsprojekten
  • Mitwirkung bei Bemühungen um eine familienfreundliche Hochschule

Die vierte Zielvereinbarungsrunde 2023-2027 zur Erhöhung des Frauenanteils an der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie wurde am 21.09.2022 verabschiedet. Die in den Zielvereinbarungen aufgeführten Maßnahmen sollen dazu beitragen:

  • den Frauenanteil an den W2- und W3-Professuren von aktuell 36% (Stand 12/2020) bis 2027 auf 40% zu erhöhen,
  • den Anteil von Frauen an den unbefristeten Stellen in Besoldungsstufe 15 von derzeit 28% (Stand 1/2022) auf mindestens 39% zu erhöhen, was bedeutet, von den fünf im Zeitraum der Zielvereinbarungen zu besetzenden unbefristeten Stellen mindestens drei Stellen mit Frauen zu besetzen,
  • die Entwicklungsmöglichkeiten für Frauen im Mittelbau mit dem Ziel einer Professur durch adäquate Maßnahmen zu verbessern,
  • den Dropout von qualifizierten Frauen im Mittelbau und insbesondere in der PostDoc Phase durch unterstützende Maßnahmen zu verhindern,
  • die Förderung von Frauen insbesondere in der PostDoc-Phase zu stärken, mit dem Ziel der Erhöhung der Professorinnenanteile,
  • neben Forschungsleistung und Innovation, eine Kultur des Hinsehens und Zuhörens zu unterstützen und ein wertschätzendes und respektvolles Arbeits- und Forschungsklima zu fördern, das geschlechter- und diversitätssensibel ist. Dabei steht die Achtung vor der Würde der/des Einzelnen im Zentrum.

Aktuell werden folgende Fördermöglichkeiten für Wissenschaftlerinnen an der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie angeboten:

Junge Frau springt zwischen zwei Felsen über eine Lücke.

Im Wintersemester 2026/2027 besteht für eine Masterabsolventin die Fördermöglichkeit durch folgendes attraktives Gesamtpaket:

  • Ein Stipendium mit einer Förderdauer von maximal 7 Monaten, um bei einem externen Fördergeber einen Antrag für ein Promotionsstipendium zu stellen.
  • Die Stärkung Ihrer frühen individuellen wissenschaftlichen Karriere.
  • Die Möglichkeit ein eigenständiges Forschungsprojekt zu planen.
  • Ein gezieltes Interviewcoaching im Umfang von 2×60 Minuten (bis zu 500€).
  • Ein integriertes Mentoring durch ein*e Wissenschaftler*in für einen gelingenden Einstieg in die Wissenschaft.
  • Möglichkeit der Bezuschussung der Seminarangebote des Graduiertenzentrums (insgesamt bis zu 100€).
  • Möglichkeit der Beratung durch das Büro für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs (BfF) der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie.

Hier finden Sie weiterführende Informationen zur Einstiegsfinanzierung in die Promotion.

Hochschulen sind Orte an denen auch (sexualisierte) Gewalt, Diskriminierung und Machtmissbrauch stattfindet. Nach wie vor ist diese Problematik im Hochschulkontext stark tabuisiert, da sie nicht in das gesamtgesellschaftliche Bild dieser, als innovativ geltenden, Organisationen mit Vorbildfunktion passt. Deshalb wurde an der FAU die  #FAUrespekt_Kampage gegen sexuelle Belästigung, Diskriminierung und Machtmissbrauch gestartet, um über diese Problematik zu informieren, zu sensibilisieren und deutlich zu machen, dass an der FAU eine Null-Toleranz-Haltung gegenüber Belästigung und Diskriminierung jeglicher Art herrschen muss.

Die Frauenbeauftragten der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie und Harriet Ziegler (harriet.ziegler@fau.de) vom Büro für Gender und Diversity  bieten Betroffenen und Beobachtenden eine vertrauliche Beratung und ihre Unterstützung an.

Weitere Informationen zur Thematik, externen und internen Möglichkeiten eines Beschwerdeverfahrens und zu der am 01. Juni 2021 in Kraft getretenen Richtlinie der FAU zur Prävention und zum Umgang mit Fällen von Diskriminierung, Belästigung und sexueller Belästigung finden Sie unter: www.gender-und-diversity.fau.de/ chancengleichheit/sexuelle-belaestigung/.

Die Frauenbeauftragten der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie positionieren sich, wie auch das Interdisziplinäre Zentrum Gender – Differenz – Diversität (IZGGD), ausdrücklich gegen das von der bayerischen Landesregierung ausgesprochene Verbot von mehrgeschlechtlichen Sonderzeichen zur Bildung von Personenbezeichnungsformen (sog. „Verbot der Gendersprache“), das am 01.04.2024 in Kraft trat. Die Frauenbeauftragten stehen für Diskriminierungsfreiheit und eine inklusive Sprache ein und tragen die Stellungnahme des IZGDD daher vollumfänglich mit:

„Seit Inkrafttreten wird über das Verbot und dessen Ausmaß dergestalt berichtet und kommuniziert, dass es an vielen Stellen zu Verunsicherungen kommt. Das Verbot wurde in § 22 Abs. 5 Nr. 2 AGO (Allgemeine Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaats Bayern) eingeführt und gilt ausschließlich für den dienstlichen Schriftverkehr und die Normsprache. Forschende und Lehrende sind damit allein in der Ausführung von Verwaltungsaufgaben an das Verbot gebunden. Auf die Forschung und Lehre hingegen darf sich das Verbot aufgrund der verfassungsrechtlichen Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre nicht auswirken, worauf die Universitätsleitung in einer Rundmail und einer Handreichung auch hingewiesen hat (vgl. hier). In Vorlesungen, Seminaren und Publikationen dürfen entsprechende Sprachformen weiterhin verwendet werden. Das Verbot hat also einen deutlich engeren Anwendungsbereich, als häufig kommuniziert und verstanden wird. Dennoch ist es unserer Ansicht nach aus rechtlichen, linguistischen und gesellschaftlichen Gründen klar abzulehnen. Im Oktober 2017 urteilte das Bundesverfassungsgericht, das Fehlen einer Geschlechtsoption im Personenstandsregister für nicht-binäre Personen verstoße gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht sowie gegen das Diskriminierungsverbot. Damit wurden die Rechte von Personen, die sich nicht in binären Kategorien in Form von ‚männlich‘ und ‚weiblich‘ identifizieren, wesentlich gestärkt. Dieser rechtliche Schutz muss auch auf sprachlich-kommunikativer Ebene berücksichtigt werden. Ein Verbot von Formen, die mit den entsprechenden Sonderzeichen (Asterisk, Doppelpunkt, Unterstrich etc.) gebildet werden, verletzt die Rechte nicht-binärer Personen aus unserer Perspektive auf unzulässige Weise: Durch das Verbot werden die Möglichkeiten stark eingeschränkt, nicht-binäre Personen korrekt an- und korrekt über sie zu sprechen. Damit wird ein wesentliches Mittel für eine diskriminierungsfreie Kommunikation, die nicht nur einzelne Themen- und Forschungsbereiche, sondern das gesamte universitäre Miteinander betrifft, genommen. Den Mitgliedern von Schulen, Hochschulen und Behörden – die im Übrigen auch durch das Grundgesetz zu Diskriminierungsfreiheit verpflichtet sind – sollte die Freiheit, wie sie durch Sprache Gleichbehandlung ausdrücken möchten, weiterhin selbst überlassen sein. Das genannte Verbot bewirkt gerade das Gegenteil und geht sowohl an der rechtlichen als auch an der komplexen gesellschaftlichen (Geschlechts-)Realität vorbei.“

Gender- und Diversitätsforschungen sind Querschnittsthemen in jeder Fachkultur, ihre Berücksichtigung und Integration in die Lehre gilt als Qualitätsmerkmal und wird von der Deutschen Forschungsgemeinschaft explizit empfohlen. (DFG 2024) Um eine gender- und diversitätssensible Lehr- und Lernkultur an der Philosophischen Fakultät und am Fachbereich Theologie zu fördern sind die Departments im Rahmen der Zielvereinbarungen 2023-2027 zur Erhöhung des Frauenanteils in der Wissenschaft dazu angehalten, Lehrveranstaltungen anzubieten, welche genderspezifische Themen abdecken. Eine fakultätsübergreifende Übersicht der angebotenen Lehrveranstaltungen mit Gender-Bezug stellt das IZGDD bereit.

Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf dieser Webseite der reformierte Begriff der „Frauenbeauftragten“ weiterhin verwendet. Gemäß dem am 01.01.2023 in Kraft getretene BayHIG, ist damit die Amtsbezeichnung der „Beauftragten für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst“ gemeint.