- Pro Wissenschaftlerin kann eine Förderung pro Jahr erfolgen, jedoch insgesamt maximal drei Mal im Laufe der Zielvereinbarungen 2023-2027
- Eine aktive Teilnahme an der Tagung, in Form eines Vortrags oder/und einer Posterpräsentation wird vorausgesetzt. Dies ist nachzuweisen.
Wichtig: Sollten Sie zur Bewerbungsfrist noch keine Rückmeldung zur Annahme Ihres Beitrags haben, so können Sie sich mit dem Nachweis um Anmeldung dennoch bewerben. Sobald der Bescheid vorliegt teilen Sie dann unverzüglich mit, ob Sie angenommen/abgelehnt wurden. - Mitarbeiterinnen der FAU verwenden das Formular Antrag auf Genehmigung einer Dienst-
/Fortbildungsreise (R0001, Stand: 21.01.2026).
Bei Antragstellerinnen, die in keinem Dienstverhältnis mit der FAU stehen, muss die
Anbindung an die Universität Erlangen-Nürnberg aus dem Antrag eindeutig hervorgehen.
Externe Antragstellerinnen verwenden das Formular Auftrag zur Durchführung einer Reise
(R0024, Stand: 29.07.2026).
Beide Formulare zur Genehmigung von Dienst- und Fortbildungsreisen sind hier abrufbar - Fahrtkosten mit der Bahn werden nur mit Verwendung der Bahncard 25 voll erstattet
(ansonsten anteilig).
Bitte beachten Sie generell bei Dienstreisen:
Die Fahrt mit einem KFZ wird ausschließlich mit dringender Begründung erstattet (z. B. Kostenersparnis durch Mehr-Personen-Fahrten, schweres Equipment). Wir weisen darauf hin, dass innerhalb von Deutschland und angrenzenden Staaten die Bahnreise grundsätzlich vorzuziehen ist. Flugreisen werden innerdeutsch und in angrenzende Staaten nicht erstattet und sollten, wo möglich, vermieden werden. - Es werden keine Tagegelder (Verpflegungskosten) erstattet. Bitte auf dem Dienstreiseantrag immer „Verzicht auf Tagegeld“ ankreuzen.
- Private Aufenthalte (bitte beachten Sie hier unbedingt das Rundschreiben zum Bayerischen
Reisekostengesetz!)
Schließt sich an die Dienstreise unmittelbar ein privater Aufenthalt an, so muss bei der
Antragstellung bereits ein Vergleichsangebot eingeholt werden. Aus diesem z.B.
Internet-Ausdruck, muss hervorgehen, wie hoch die Rückreisekosten unmittelbar nach
Beendigung des dienstlichen Aufenthalts sind und auf welche Summe sich die
Rückreisekosten nach Ablauf des privaten Aufenthalts belaufen. - Studentinnen oder wissenschaftliche Mitarbeitende ohne den Status Promotionsstudentin oder PostDoc können nicht gefördert werden.
- Parallelförderungen von anderen Fördergebern bspw. Büro für Forschung oder DAAD sind ausgeschlossen. Grundsätzlich bitten wir um Co-Finanzierung durch die Lehrstühle/Professuren.
- Internationale Tagungsreisen können nur gefördert werden, wenn die Ablehnung eines Förderantrages von einem externen Fördergeber vorliegt. (gültig ab 2027).
Von Doktorandinnen, Postdoktorandinnen und Habilitandinnen werden folgende Unterlagen per Email benötigt:
- Motivationsschreiben (1-2 Seiten) mit Darlegung des Nutzens für Ihre Karriere (bitte geben Sie hier auch an, ob es sich um einen Vortrag oder eine Posterpräsentation handelt)
- Dienstreiseantrag
Dieser muss im Original unterschrieben sein und es muss „Verzicht auf Tagegeld“ angekreuzt sein. Ebenso tragen Sie bitte Titel und Kapitel nur ein, wenn Ihr Lehrstuhl eine Co-Finanzierung macht. Ansonsten lassen Sie das noch unausgefüllt. - Lebenslauf und ggf. Publikationsliste
- Kostenaufstellung
- Ablehnungsbescheid auf Förderung des externen Fördergebers (bei Kongressen im Ausland, gültig ab 2027)
- Beschreibung der Tagung (Prospekt, Website oder ähnliches)
- Empfehlungsschreiben der lehrstuhlinhabenden Person
Hieraus soll der Nutzen für Ihre weitere wissenschaftliche Karriere hervorgehen und eine nachvollziehbare Begründung warum der Lehrstuhl Sie nicht (vollständig) fördern kann. - Gutachten ausgestellt durch eine zuständige Departmentfrauenbeauftragte
- Bitte senden Sie Ihre Unterlagen fristgerecht in einer PDF-Datei an phil-fb@fau.de.
Stufungen und Maximalbeträge der Fördersummen
Inland: 450€
EU-Ausland/CH/UK: 750€
Nicht-EU Staaten: 1000€
Bewerbungsfristen
Für die Vergabe von Tagungsförderungen gibt es innerhalb eines Kalenderjahres drei Fristen zu
denen Sie Ihre Anträge für den dazwischenliegenden Zeitraum einreichen können.
Letzte Bewerbungsfrist in 2026 ist der 23. August
Bewerbungsfristen in 2027 sind: 14. Januar, 04. Mai, 22. August
Bitte beachten Sie: Um eine zügige Bearbeitung gewährleisten zu können, bitten wir um Einreichung der Unterlagen vor den Fristen. Eine rückwirkende Förderung zu einer frühreren Frist ist grundsätzlich nicht möglich.
Ansprechperson: Anna Isenmann
