Gremien in Lehre und Studium

Dem Fakultätsvorstand kommt im Bereich Lehre und Studium bei der Einrichtung von Studiengängen und bei wesentlichen Änderungen von Prüfungsordnungen in einer sehr frühen Phase die Rolle einer kollegial beratenden Instanz zu. Der Fakultätsvorstand hat so die Möglichkeit, das Studienangebot an der Fakultät durch strategische Entscheidungen zu steuern.

Die Zusammensetzung findet sich im FAUdir: https://faudir.fau.de/internal/org/7fcfa58415

Der gewählte Fakultätsrat erfüllt eine wichtige gestalterische Funktion bei der Entwicklung der Studiengänge und Studienfächer, des Studienangebots und des Qualitätsmanagements an der Fakultät. Er ist zuständig für Diskussion und Beschlussfassung bezüglich der Einrichtung von Studiengängen, der Änderungen von Prüfungsordnungen und der Arbeitshilfen für die Weiterentwicklung der Studiengänge und Studienfächer sowie der Grundlagendokumente des Qualitätsmanagements der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie (bspw.: Leitfaden zur Studiengangsgestaltung, Funktionen in Lehre und Studium).

Die Zusammensetzung findet sich im FAUdir: https://faudir.fau.de/internal/org/628de2faf9

Die PhilLuSt besteht aus stimmberechtigten Vertreter/inne/n der verschiedenen Statusgruppen der Fakultät und beratenden Mitgliedern aus den Lehre und Studium betreffenden Bereichen. Sie beschäftigt sich thematisch mit allen studiengangs- und studienfachübergreifenden Fragen zum Bereich Lehre und Studium und dient als beschlussvorbereitendes Gremium des Fakultätsrates sowie als Multiplikatorin neuer Regelungen und Vorgaben.

Die Zusammensetzung findet sich im FAUdir: https://faudir.fau.de/internal/org/6cdc1910bb

Auf der Ebene eines jeden Studiengangs bzw. Studienfachs gibt es ein Gremium, das für dessen strukturierte Weiterentwicklung (mit Hilfe der Studiengangs- bzw. Studienfachmatrix) und die Koordination der Evaluation im Studiengang bzw. Studienfach zuständig ist.

Mitglieder des Gremiums sind die Funktionsträger/innen des Studiengangs bzw. Studienfachs, d.h. Studiengangs- bzw. Studienfachverantwortliche/r, ggf. Studiengangs- bzw. Studienfachkoordinator/in, Prüfungsbeauftragte/r und Studienberater/in, sowie mindestens ein/e Vertreter/in der Studierenden. An den Studienfachgremien im Lehramtsbereich sind bei Fächern, die Fachwissenschaft und Fachdidaktik umfassen, die Funktionsträger/innen beider Bereiche beteiligt. Für Studiengänge und Studienfächer mit großen sprachpraktischen Anteilen soll ein/e Vertreter/in des Sprachenzentrums, in der Regel die/der entsprechende Abteilungsleiter/in, als zusätzliches Mitglied aufgenommen werden.

Die Funktionen dieses Gremiums können grundsätzlich auch durch (bereits bestehende) Gremien auf anderen Ebenen (beispielsweise Institutsebene, Fachebene, Departmentebene, …) ausgeübt werden, sofern die entsprechenden Funktionsträger/innen in diesen Mitglied sind. Funktionierende bestehende Strukturen sollten genutzt werden.

Die Kollegiale Leitung des Departments bzw. des Instituts (vgl. § 4 Abs.3 der Departmentsordnung), dem der Studiengang bzw. das Studienfach zugeordnet ist, benennt die Mitglieder des Gremiums, legt fest, in welcher Form die Funktionen des Studiengangs- bzw. Studienfachgremiums erfüllt werden, und überträgt dem Studiengangs- bzw. Studienfachgremium die zur Weiterentwicklung des Studiengangs bzw. Studienfachs notwendigen Aufgaben (insb. die Erarbeitung von Vorschlägen für Studien- und Prüfungsordnungen). Das Department und ggf. das Institut ist bzw. sind bei einer Änderung der Studien- und Prüfungsordnung zu informieren.